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Geschäftsbedingungen von Plex, by Rockwell Automation

Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2022

Geschäftsbedingungen für Bestellungen


1. Allgemeines:

Die folgenden Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den Bestimmungen, die in der Vereinbarung zum Bestellformular festgelegt sind, sowie den Plänen, Spezifikationen oder sonstigen Dokumenten, die durch Verweis in dieses Dokument aufgenommen wurden, in der jeweils gültigen Fassung gemäß späteren genehmigten schriftlichen Änderungen von Plex, by Rockwell Automation („Plex“) die gesamte Vereinbarung (zusammenfassend als „Bestellung“ bezeichnet) zwischen Plex und dem im Bestellformular aufgeführten Lieferanten („Lieferant“). Sofern Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, technische Produktbeschreibungen bzw. andere ähnliche beschreibende Unterlagen, die der Lieferant im Zusammenhang mit der Bestellung oder seinem Angebot eingereicht hat, durch Verweis einbezogen wurden, gelten diese nicht als Ersatz für etwaige abweichende Anforderungen von Plex; soweit diese Unterlagen jedoch nicht im Widerspruch zu den Anforderungen von Plex und diesen Geschäftsbedingungen stehen, sind sie Bestandteil dieser Bestellung. Sollte diese Bestellung als Angebot ausgelegt werden, so beschränkt dieses Angebot die Annahme ausdrücklich auf die spezifischen Bedingungen dieses Kaufangebots, und es wird hiermit schriftlich Einspruch gegen sowie Ablehnung jeglicher abweichender oder zusätzlicher Bedingungen in einer Antwort auf das Angebot erhoben. Sollte diese Bestellung als Annahme eines Angebots ausgelegt werden, beschränkt sich diese Annahme ausschließlich auf die in dieser Bestellung enthaltenen ausdrücklichen Bedingungen. Jeglicher Vorschlag des Lieferanten, zusätzliche, ergänzende, widersprüchliche, unvereinbare bzw. abweichende Bedingungen festzulegen, sowie jeder Versuch des Lieferanten, die Bedingungen dieses Kaufangebots in seiner Annahme in irgendeiner Weise abzuändern, wird hiermit abgelehnt und muss in einer schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Änderung dieser Bestellung vereinbart werden. Ein solcher Vorschlag des Lieferanten, der zusätzliche, ergänzende, widersprüchliche, unvereinbare bzw. abweichende Bedingungen enthält, gilt nicht als Gegenangebot oder Ablehnung dieser Bestellung. Sollte diese Bestellung als Bestätigung eines bestehenden Vertrags ausgelegt werden, vereinbaren die Parteien, dass diese Bestellung die ausschließlichen Bedingungen für jede Vertrag zwischen den Parteien darstellt. Diese Bestellung gilt als vom Lieferanten angenommen, sobald Plex eine schriftliche Bestätigung, einschließlich einer per Fax oder auf anderem elektronischen Wege übermittelten Bestätigung, erhält, in der die Annahme erklärt wird, oder sobald einer der folgenden Fälle eintritt (je nachdem, was zuerst eintritt): (i) Versand der im Rahmen dieser Bestellung bestellten Waren oder eines Teils davon, (ii) Beginn der Arbeiten durch den Lieferanten, (iii) die Annahme der Zahlung durch den Lieferanten oder (iv) die Erbringung bzw. Bereitstellung von Services durch den Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung.

2. Vergütung:

Die Rabattbedingungen sind im Bestellformular aufgeführt. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Nettobetrag innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem späteren der folgenden Zeitpunkte fällig: (i) Lieferung durch den Lieferanten und Abnahme der Waren und Services oder sonstiger Leistungen durch Plex gemäß den Geschäftsbedingungen dieser Bestellung oder (ii) Rechnungsstellung gemäß den Bedingungen des Bestellformulars. Der Lieferant tritt hiermit alle Ansprüche auf Erstattung von Umsatz- und Gebrauchssteuern, die im Zusammenhang mit dieser Bestellung entrichtet wurden, an Plex ab und verpflichtet sich, Plex bei der Bearbeitung etwaiger Erstattungsansprüche zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten. Sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben, haftet Plex nicht für Versand-, Bearbeitungs-, Treibstoffzuschläge, Versicherungs- oder ähnliche Gebühren. Alle Forderungen, die Plex bereits zustehen oder künftig zustehen werden, unterliegen einem Abzug bzw. einer Aufrechnung durch Plex aufgrund etwaiger Gegenansprüche, die sich aus dieser Bestellung oder einer sonstigen Transaktion zwischen Plex und dem Lieferanten ergeben.

3. Zeit:

Sollte der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden können, hat der Lieferant Plex unverzüglich schriftlich über eine solche Verzögerung zu informieren. Eine solche schriftliche Mitteilung stellt jedoch keine Änderung oder Annahme der Liefer- oder Fertigstellungsbedingungen dieser Bestellung dar, es sei denn, Plex ändert diese Bestellung schriftlich. Sollte eine Lieferung nicht eingehen oder sollte ein Teil der Arbeiten bzw. Services nicht bis zum angegebenen Termin fertiggestellt sein, kann Plex nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des Lieferanten entweder einen neuen Termin genehmigen oder diese Bestellung stornieren und die betreffenden Waren, Arbeiten und/oder Dienstleistungen von einer anderen Quelle beziehen; in beiden Fällen haftet der Lieferant gegenüber Plex und hat Plex unverzüglich für alle Verluste, Schäden bzw. zusätzlichen Kosten zu entschädigen, die Plex direkt oder indirekt entstanden sind. Die hierin genannten Rechtsbehelfe von Plex sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. Das einzige Rechtsmittel des Lieferanten bei einer von Plex verursachten Verzögerung besteht in einer Verlängerung der Leistungsfrist des Lieferanten um die Dauer der Verzögerung seitens Plex. DER ZEITPUNKT DER LIEFERUNG ALLER WAREN BZW. DER ERBRINGUNG DER SERVICES IST VON ENTSCHEIDENDER BEDEUTUNG.

4. Unsachgemäße Leistung, Streitfälle, geltendes Recht:

Unbeschadet anderer gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelfe behält sich Plex das Recht vor, Waren bzw. Services abzulehnen bzw. eine bereits erteilte Annahme zu widerrufen sowie diese Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, falls der Lieferant die Waren nicht vollständig oder teilweise liefert oder die Arbeiten nicht gemäß den Geschäftsbedingungen dieser Bestellung ausführt. Die Annahme eines Teils der Bestellung verpflichtet Plex nicht zur Annahme künftiger Warenlieferungen bzw. zur Erbringung künftiger Leistungen und entzieht Plex auch nicht das Recht, bereits angenommene Waren zurückzusenden. Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen und dieser Bestellung unterliegen dem Recht des Bundesstaates Michigan, unter Ausschluss der Bestimmungen zum anwendbaren Recht und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für alle Streitfälle, Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Bestellung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ausschließlich die staatlichen Gerichte von Oakland County, Michigan, oder das Bundesbezirksgericht für den östlichen Bezirk von Michigan zuständig sind, und der Lieferant erklärt sich hiermit unwiderruflich mit dieser Zuständigkeit einverstanden, es sei denn, Plex und der Lieferant vereinbaren schriftlich etwas anderes und beschließen, ein alternatives Streitbeilegungsverfahren (z. B. ein bindendes Schiedsverfahren) in Anspruch zu nehmen.

5. Zusicherungen und Gewährleistungen:

Der Lieferant versichert und gewährleistet Plex ausdrücklich, dass: (i) er über ein uneingeschränktes Eigentumsrecht an allen Waren und Services verfügt, das frei von Pfandrechten bzw. sonstigen Belastungen ist; (ii) alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren und Services den Anforderungen der vom Lieferanten vorgelegten Spezifikationen und Unterlagen sowie allen Branchenstandards entsprechen, neu sind, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und der bestellten Qualität, Größe und den bestellten Abmessungen entsprechen; (iii) alle Waren und Services den Angaben auf den Behältern, Etiketten oder in der Werbung für diese Waren und Services entsprechen und dass alle Waren angemessen verpackt, gekennzeichnet und etikettiert sind; (iv) alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren und Services handelsüblich sowie sicher und für den Zweck geeignet sind, für den Waren und Services dieser Art üblicherweise verwendet werden; (v) sofern der Lieferant den besonderen Zweck, für den Plex die Waren bzw. Services zu nutzen beabsichtigt, kennt, Grund zu der Annahme hat oder darüber informiert wurde, gewährleistet der Lieferant, dass diese Waren und Services für diesen besonderen Zweck geeignet sind; (vi) alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren und erbrachten Services sowie die ausgeführten Arbeiten entsprechen allen Plänen, Spezifikationen und sonstigen Daten, die Bestandteil dieser Bestellung sind, und stimmen in jeder Hinsicht mit den Mustern, Beispielen und Spezifikationen überein, die Plex zuvor vorgelegt oder offengelegt wurden; (vii) er hält alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen ein und wird dies auch weiterhin tun, u. a. solche, die sich auf die Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, den Verkauf, den Transport, die Nutzung, die Wartung und die Reparatur der Waren sowie die Erbringung der Services beziehen; (viii) alle vom Lieferanten bereitgestellten Waren und Services verletzen keine Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige geistige oder Eigentumsrechte Dritter; (ix) er verfügt über ausreichende Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an den Waren und Services, um Plex die in dieser Bestellung gewährten Rechte einzuräumen; (x) er hat zuvor keine Rechte an den Waren oder Services an Dritte gewährt und wird dies auch künftig nicht tun, die mit den hierin Plex gewährten Rechten unvereinbar sind; (xi) er verfügt über die volle Befugnis und Vollmacht, diese Bestellung abzuschließen und die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen; und (xii) der Abschluss dieser Bestellung und die Bereitstellung der Waren und Services im Rahmen dieser Bestellung verstoßen nicht gegen andere Vereinbarungen oder Verpflichtungen, an denen er beteiligt ist oder war, und werden auch in Zukunft nicht gegen solche verstoßen. Die Überprüfung, Erprobung, Abnahme bzw. Nutzung der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren bzw. erbrachten Services hat keinen Einfluss auf die Verpflichtungen des Lieferanten gemäß diesem Absatz, und diese Gewährleistungen bleiben auch nach der Prüfung, Erprobung, Abnahme und Nutzung der von Plex erworbenen Waren bzw. Services bestehen. Die Gewährleistungen des Lieferanten gelten für Plex, dessen Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Benutzer der von Plex verkauften Produkte und Dienstleistungen sowie für alle Dritten, in deren Auftrag Plex diese Waren bzw. Services erworben hat. Der Lieferant muss unverzüglich (jedoch in keinem Fall länger als drei (3) Werktage) einen Mangel an Waren oder Services, die nicht den vorstehenden Gewährleistungen entsprechen, ohne Kosten für Plex ersetzen oder korrigieren, wenn er von Plex über eine solche Nichteinhaltung informiert wird, vorausgesetzt, Plex entscheidet sich, dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, dies zu tun. Sollte der Lieferant es versäumen, Mängel zu beheben oder nicht vertragsgemäße Waren oder Services innerhalb der festgelegten Frist von drei (3) Werktagen zu ersetzen, ist Plex nach angemessener Benachrichtigung des Lieferanten berechtigt, diese Mängel selbst zu beheben oder die betreffenden Waren und Services zu ersetzen und dem Lieferanten die Plex dabei entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die in diesem Absatz enthaltenen Gewährleistungen gelten zusätzlich zu den Gewährleistungen, die der Hersteller der im Rahmen dieser Bestellung an Plex gelieferten oder verkauften Waren gewährt, und ersetzen diese nicht. Diese ausdrücklichen Gewährleistungen erlöschen nicht durch die Annahme oder Bezahlung durch Plex. Diese Bestellung bezieht durch Verweis alle Bestimmungen des in Michigan geltenden Uniform Commercial Code („UCC“) ein, die Plex Schutz in Bezug auf Waren gewähren, u. a. alle Gewährleistungsansprüche (ausdrücklich oder stillschweigend) sowie alle Rechtsbehelfe von Plex gemäß dem UCC. Für alle Waren und Leistungen gelten zudem etwaige strengere bzw. zusätzliche Gewährleistungsbestimmungen, die in dieser Bestellung, vom Hersteller der von Plex im Rahmen dieser Bestellung erworbenen Waren bzw. in anderen durch Verweis einbezogenen Unterlagen festgelegt sind.

6. Preisgarantie:

Der Lieferant gewährleistet, dass die Preise für alle Waren und Services, die im Rahmen dieser Bestellung an Plex verkauft werden, nicht ungünstiger sind als die Preise, die derzeit anderen Kunden für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Services in ähnlichen Mengen gewährt werden. Sollte der Lieferant den Preis für solche Waren und Services innerhalb eines (1) Jahres nach der Lieferung der betreffenden Ware oder Erbringung der betreffenden Services an Plex senken, hat der Lieferant den Plex in Rechnung gestellten Preis unverzüglich und automatisch anzupassen und Plex umgehend eine Rückerstattung in Höhe der Differenz zwischen dem von Plex gezahlten Preis und dem gesenkten Preis zu überweisen. Der Lieferant garantiert, dass die in dieser Bestellung angegebenen Preise vollständig sind und ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Plex keine zusätzlichen Kosten jeglicher Art anfallen. Zu diesen zusätzlichen Kosten zählen unter anderem Versand, Verpackung, Bearbeitung, Etikettierung, Zölle, Steuern, Lagerung, Versicherung, Kartonierung bzw. Kistenverpackung.

7. Lieferung, Titel, Verlustrisiko:

Zeit ist von entscheidender Bedeutung. Wird die Lieferung eines Artikels oder die Erbringung eines Service nicht bis zu dem in dieser Bestellung festgelegten Liefertermin abgeschlossen, hat Plex das Recht, ohne Haftung und zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten und Rechtsbehelfen diese Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung, die mit dem Eingang beim Lieferanten wirksam wird, hinsichtlich noch nicht gelieferter Artikel oder noch nicht erbrachter Services zu kündigen und Ersatzartikel bzw. -services von einer anderen Quelle zu beziehen sowie dem Lieferanten alle Plex entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand aller Waren FOB: an den im Bestellformular angegebenen Bestimmungsort. Das Eigentumsrecht und die Gefahr des Verlusts gehen erst dann auf Plex über, wenn die in dieser Bestellung erworbenen Waren tatsächlich am angegebenen Bestimmungsort bei Plex eingegangen sind und von Plex abgenommen wurden. Bis zum Eingang und zur Annahme durch Plex trägt der Lieferant die volle Verantwortung für Verpackung, Kistenverpackung, Kennzeichnung, Transport, Lieferung, Versicherung sowie die Haftung für Verlust bzw. Beschädigung, selbst wenn Plex sich bereit erklärt hat, Fracht-, Express- oder sonstige Transportkosten zu übernehmen. Der Lieferant hat alle während des Transports verloren gegangenen, verlegten oder beschädigten Artikel innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung von Plex kostenlos zu ersetzen. Sollte es zur Einhaltung des von Plex geforderten Liefertermins erforderlich werden, dass der Lieferant den Versand auf einem teureren Weg als in dieser Bestellung angegeben vornimmt, sind die daraus resultierenden erhöhten Transportkosten vom Lieferanten zu tragen, es sei denn, die Notwendigkeit einer solchen Umleitung oder beschleunigten Abwicklung wurde von Plex verursacht oder zuvor schriftlich von Plex genehmigt.

8. Überprüfung und Tests:

Alle im Rahmen dieser Bestellung bestellten Waren und Services unterliegen einer Prüfung und Testung durch Plex, soweit dies praktikabel ist und nach dem Ermessen von Plex zu jeder Zeit und an jedem Ort, einschließlich während der Herstellungsphase und in jedem Fall vor der Abnahme. Der Lieferant hat den Beauftragten oder Mitarbeitern von Plex zu allen angemessenen Zeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten zur Warenprüfung zu gewähren und wird alle für eine solche Prüfung angemessener Weise erforderlichen Werkzeuge, Einrichtungen und Unterstützung ohne zusätzliche Kosten für Plex bereitstellen. Solche Waren und Services unterliegen der endgültigen Überprüfung und Abnahme durch Plex nach Lieferung an Plex. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Besichtigungen bzw. Zahlungen vor der Lieferung keine endgültige Abnahme darstellen. Entsprechen die gelieferten Waren bzw. Services nicht den Spezifikationen oder erfüllen sie anderweitig nicht alle Anforderungen dieser Bestellung, ist Plex berechtigt, diese Waren bzw. Services zurückzuweisen. Waren und Services, die geliefert und ganz oder teilweise zurückgewiesen wurden, können nach Wahl von Plex an den Lieferanten zurückgesandt oder auf dessen Risiko und Kosten zur weiteren Verwertung aufbewahrt werden.

9. Haftungsfreistellung:

Ab dem Datum dieser Bestellung hat der Lieferant Plex, seine Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragten und Auftragnehmer (mit Ausnahme des Lieferanten) von sämtlichen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Vorwürfen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus, in irgendeiner Weise resultieren aus, verursacht werden durch oder im Zusammenhang stehen mit (und unabhängig davon, von wem ein solcher Anspruch oder eine solche Haftung geltend gemacht wird): (i) jegliche Anschuldigung, Klage oder ein Verfahren, das wegen einer behaupteten Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Marken oder sonstigen Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechten angestrengt wird, die sich aus der Erbringung von Waren bzw. Services durch den Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen; (ii) jegliche Ansprüche wegen Körperverletzung (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien oder beweglichem Vermögen (einschließlich Datenverlust), die sich aus einer Handlung, einem Fehler, einer Unterlassung oder einer Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner Mitarbeiter, Beauftragten bzw. Auftragnehmer ergeben, durch diese verursacht werden oder damit in Zusammenhang stehen; (iii) jegliche Verletzung dieser Bestellung durch den Lieferanten, seine Mitarbeiter, Beauftragten bzw. Auftragnehmer oder anderweitig, die sich direkt oder indirekt aus der Nutzung, dem Besitz oder dem Eigentum an den Waren oder aus den vom Lieferanten gemäß dieser Bestellung erbrachten Services ergeben kann; oder (iv) jegliche Mängel an Waren oder Services, die im Rahmen dieser Bestellung erworben wurden. Plex hat den Lieferanten unverzüglich schriftlich über jede Behauptung, Forderung, Klage oder jedes Verfahren zu unterrichten, zu der bzw. dem der Lieferant gemäß diesem Absatz verpflichtet ist, und auf Kosten des Lieferanten in angemessenem Umfang mit ihm zusammenzuarbeiten und ihn zu unterstützen. Plex kann sich in einem solchen Rechtsstreit oder Verfahren auf Wunsch durch einen eigenen Rechtsbeistand vertreten lassen und aktiv daran teilnehmen; die angemessenen Kosten für diese Vertretung sind vom Lieferanten zu tragen. Diese Freistellung gilt zusätzlich zu den Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten und bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Bestellung aus welchem Grund auch immer bestehen. Der Lieferant darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Plex keine Ansprüche oder Klagen in einer Weise beilegen oder vergleichen, die Plex Beschränkungen oder Verpflichtungen auferlegt. Entscheidet sich Plex, vom Lieferanten die Verteidigung gegen einen Anspruch gemäß diesem Absatz zu verlangen, und versäumt es der Lieferant, die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung zu übernehmen, oder lehnt er dies ab, so kann Plex die Verteidigung gegen diesen Anspruch auf Kosten und Gefahr des Lieferanten übernehmen, wobei alle Plex entstandenen Kosten sowie alle damit verbundenen Verbindlichkeiten endgültig als Verbindlichkeiten des Lieferanten gelten. Die Entschädigungsansprüche der entschädigten Parteien gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die diesen entschädigten Parteien nach Gesetz, Billigkeitsrecht oder anderweitig zustehen. Die Rechte zur Freistellung gelten zusätzlich zu den Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten und bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Bestellung aus welchem Grund auch immer bestehen.

10. Versicherung:

Während der Laufzeit dieser Bestellung sowie für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach der endgültigen Lieferung durch den Lieferanten und der Abnahme aller Waren und Services im Rahmen dieser Bestellung durch Plex hat der Lieferant auf eigene Kosten den folgenden Versicherungsschutz abzuschließen und aufrechtzuerhalten:

  1. Eine Unfallversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die alle Führungskräfte und Mitarbeiter des Lieferanten abdeckt, die in irgendeiner Weise an dieser Bestellung beteiligt oder damit in Verbindung stehen, sowie eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens fünfhunderttausend US-Dollar (500.000 USD). Der Lieferant hat seine Beauftragten, Unterlieferanten und Subunternehmer, die in irgendeiner Weise an dieser Bestellung beteiligt oder damit verbunden sind, zu verpflichten, denselben Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, wie er hierin für den Lieferanten vorgeschrieben ist.
  2. Eine gewerbliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer umfassenden Sachschadenserweiterung sowie Deckung für Personenschäden und Produkthaftung nach Abschluss der Arbeiten, die einen Versicherungsschutz in Höhe von mindestens zwei Millionen US-Dollar (2.000.000 USD) pro Schadensfall und insgesamt in Bezug auf Personenschäden, Tod oder Sachschäden bietet.
  3. Sofern diese Bestellung die Erbringung von professionellen Services vorsieht, ist eine Berufshaftpflichtversicherung einschließlich einer Versicherung gegen Fehler und Unterlassungen abzuschließen, die eine Deckungssumme von mindestens einer Million US-Dollar (1.000.000 USD) pro Schadensfall und insgesamt eine Million US-Dollar (1.000.000 USD) vorsieht.
  4. Eine umfassende Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Betrieb aller Kraftfahrzeuge abdeckt, die vom Lieferanten oder seinen Beauftragten oder Auftragnehmern im Zusammenhang mit dieser Bestellung genutzt werden, und die eine Deckungssumme von mindestens einer Million US-Dollar (1.000.000 USD) als kombinierte Höchstgrenze für Personenschäden, Tod und/oder Sachschäden vorsieht.

Alle Versicherungspolicen müssen von Versicherungsgesellschaften ausgestellt werden, die über ein AM Best-Rating von „A“ oder höher und ein Finanzkraftrating von VII oder höher verfügen oder über gleichwertige Ratings einer unabhängigen, allgemein anerkannten Ratingagentur, wobei diese Gesellschaften über eine Lizenz oder eine Genehmigung zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Michigan verfügen müssen. In der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung ist „Plex, by Rockwell Automation“ als Mitversicherter zu benennen; die Versicherung ist als Primärdeckung zu gestalten und darf nicht mit einer etwaigen Deckung von Plex kumulieren oder diese übersteigen. Der Lieferant hat Plex unverzüglich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung für jede der oben geforderten Policen vorzulegen. Der im Rahmen dieser Bestellung gewährte Versicherungsschutz schränkt die Haftung des Lieferanten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ergibt, in keiner Weise ein. Eine solche Versicherung darf nicht gekündigt oder beendet werden, ohne dass Plex dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über die Kündigung oder Beendigung informiert wurde.

11. Abtretung/Unterbeauftragung:

Kein Teil dieser Bestellung, u. a. die Verpflichtungen des Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung, darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Plex abgetreten, übertragen bzw. an Subunternehmer vergeben werden. Soweit Plex eine solche Abtretung, Übertragung bzw. Vergabe an Subunternehmer gestattet, ist und bleibt der Lieferant jederzeit für alle Handlungen, Fehler, Unterlassungen und Fahrlässigkeiten seiner Subunternehmer und Beauftragten verantwortlich.

12. Kündigung ohne Grund:

Plex ist berechtigt, diese Bestellung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen jederzeit durch schriftliche Mitteilung ganz oder teilweise zu kündigen, ohne gegenüber dem Lieferanten für entgangene Einnahmen oder Gewinne oder sonstige Kosten oder Schäden haftbar zu sein. Im Falle einer solchen Kündigung hat der Lieferant alle Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags unverzüglich einzustellen und seine Lieferanten oder Subunternehmer unverzüglich anzuweisen, diese Arbeiten ebenfalls einzustellen. Dem Lieferanten ist eine angemessene Kündigungsentschädigung zu zahlen, die sich aus einem Prozentsatz des Kaufpreises, der den Stückpreis der von Plex gelieferten und abgenommenen Waren widerspiegelt, oder aus einem anteiligen Betrag für die vor der Kündigung erbrachten Leistungen zusammensetzt. Für Waren, die nach Eingang der Kündigungsmitteilung versandt oder geliefert wurden, sowie für nach diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen erhält der Lieferant keine Vergütung. Der Lieferant hat Plex den nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorauszahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung zurückzuerstatten. Die Gewährleistungen des Lieferanten und die Haftung des Lieferanten für mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Arbeiten oder Waren sowie die Abschnitte 1, 2, 4 bis 12 und 14 bis 19 dieser Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Beendigung dieser Bestellung aus welchem Grund auch immer bestehen und behalten ihre volle Gültigkeit.

13. Standardeinstellungen/Stornierung:

Plex behält sich das Recht vor, diese Bestellung durch schriftliche Inverzugsetzung ohne jegliche Haftung seitens Plex zu stornieren, falls einer der folgenden Fälle eintritt: Insolvenz des Lieferanten, Einreichung eines freiwilligen Insolvenzantrags durch den Lieferanten, Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Lieferanten, Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders für den Lieferanten oder Abschluss einer Abtretung zugunsten der Gläubiger durch den Lieferanten. Sollte der Lieferant zudem seinen hierin festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommen oder gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen, ist Plex berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Lieferanten und ohne jegliche Haftung seitens Plex (i) diese Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, wobei der Lieferant Plex gegenüber für alle Schäden, Verluste und Verbindlichkeiten haftet, die Plex direkt oder indirekt aus dem Verstoß des Lieferanten entstehen, oder (ii) die hierin bestellten Ersatzwaren bzw. -services von einer anderen Quelle zu beziehen, wobei alle Plex dadurch entstehenden Mehrkosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden und von diesem unverzüglich an Plex zu erstatten sind. Die in dieser Bestellung vorgesehenen Rechtsbehelfe gelten kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die nach Gesetz oder Billigkeitsrecht vorgesehen sind.

14. Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten vor Ort:

Die Bestimmungen in den nachstehenden Abschnitten 14(1) und 14(2) gelten für Arbeiten, die an Standorten durchgeführt werden, die sich im Eigentum von Plex befinden, von Plex gemietet oder anderweitig von Plex kontrolliert werden („Standort“).

  1. Der Lieferant hat am Standort jederzeit über ausreichend Personal zu verfügen, um seine Verpflichtungen fachgerecht, effizient und fristgerecht zu erfüllen. Der Lieferant hat ausschließlich kompetente, qualifizierte, zuverlässige, geschulte, erfahrene und ehrliche Mitarbeiter zu beschäftigen, die mit den anderen Mitarbeitern am Standort zusammenarbeiten. Alle vom Lieferanten bereitgestellten Personen gelten als Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Beauftragte des Lieferanten, und der Lieferant hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Unfallversicherung, Arbeitgeberhaftung, Arbeitslosenversicherung bzw. Sozialleistungen sowie alle sonstigen geltenden Gesetze einzuhalten, die sich auf die Beschäftigung von Arbeitskräften beziehen oder diese betreffen. Auf Anweisung von Plex hat der Lieferant unverzüglich jeden Mitarbeiter oder Auftragnehmer vom Standort zu entfernen, der nach Ansicht von Plex eine Gefahr für die Sicherheit oder den Fortschritt des Projekts oder für andere Personen am Standort darstellt oder der sich in unzulässiger, unethischer bzw. unprofessioneller Weise verhalten hat, u. a. Verhaltensweisen, die Plex als Belästigung einer Person ansieht.
  2. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass bei jeder Person, die mit der Ausführung von Arbeiten auf dem Gelände beauftragt wird, eine Hintergrundüberprüfung des Strafregisters auf Bundes-, Landes- und Kreisebene durchgeführt wird, und hat vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften und unter Einhaltung dieser Vorschriften jede unehrliche, gefährliche oder anderweitig ungeeignete Person vom Gelände fernzuhalten.

15. Vertraulichkeit und Datenschutzanforderungen.

Der Lieferant hat alle von Plex bereitgestellten Informationen als vertraulich zu behandeln und darf diese Informationen weder an andere Personen oder Unternehmen weitergeben noch für andere Zwecke als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Bestellung verwenden. Dieser Absatz gilt für alle Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und sonstigen Unterlagen, die der Lieferant im Zusammenhang mit dieser Bestellung für Plex erstellt hat. Alle Spezifikationen, Daten und sonstigen Informationen, die Plex oder seine Beauftragten dem Lieferanten im Zusammenhang mit dieser Bestellung zur Verfügung stellen, bleiben das ausschließliche geistige Eigentum von Plex und sind vom Lieferanten als vertrauliche Informationen von Plex zu behandeln; sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Plex nicht außerhalb des Rahmens dieser Bestellung offengelegt oder verwendet werden. Der Lieferant darf weder öffentlich bekanntgeben noch veröffentlichen, dass Plex den Kauf von Waren bzw. Services vom Lieferanten vertraglich vereinbart hat, noch darf er ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Plex Informationen im Zusammenhang mit dieser Bestellung offenlegen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten keine geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, die Plex vom Lieferanten in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zeitpunkt offengelegt werden, als geschützte, als Geschäftsgeheimnis geltende oder vertrauliche Informationen, und der Lieferant hat diesbezüglich keine Rechte gegenüber Plex, mit Ausnahme der Rechte, die sich aus dem Patentrecht ergeben.

16. Wiederverkauf

Plex wird hiermit das Recht eingeräumt, alle im Rahmen dieser Bestellung erworbenen Waren bzw. Services weiterzuverkaufen und/oder zu vermarkten, und Plex legt die Preise fest, zu denen diese Waren bzw. Services weiterverkauft werden.

17. Haftungsbeschränkung

Plex haftet in keinem Fall für entgangene Gewinne oder Einnahmen oder für zufällige, indirekte, besondere, Straf- oder Folgeschäden. Die Haftung von Plex für Ansprüche jeglicher Art wegen Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung oder deren Erfüllung bzw. deren Verletzung ergeben, übersteigt in keinem Fall den Preis, der den konkreten Waren oder Services oder deren Einheiten zuzuordnen ist, die den Schadensersatzanspruch begründen. Jede Klage, die sich aus einer Vertragsverletzung seitens Plex in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren bzw. erbrachten Services ergibt, muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Klagegrundes erhoben werden.

18. Ausfertigungen; elektronische Signaturen

Diese Bestellung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt und ausgehändigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Diese Bestellung kann per Fax, als PDF-Datei per E-Mail oder mittels elektronischer Signatur unterzeichnet und übermittelt werden, und die Parteien vereinbaren, dass eine solche Unterzeichnung und Übermittlung per Fax bzw. mittels elektronischer Signatur die gleiche Rechtswirksamkeit hat wie die Übermittlung eines Originaldokuments mit Originalunterschriften und dass jede Partei solche Fax- bzw. elektronischen Signaturen als Nachweis für die Unterzeichnung und Übermittlung dieser Bestellung durch alle Parteien in demselben Umfang verwenden darf, wie dies bei einer Originalunterschrift der Fall wäre.

19. Unabhängige Vertragspartner:

Die Vertragsparteien stehen in einem Verhältnis als unabhängige Auftragnehmer zueinander. Durch diese Vereinbarung entsteht zwischen den Parteien kein Verhältnis der Partnerschaft, des Joint Ventures, des Arbeitsverhältnisses, des Franchiseverhältnisses oder der Vertretung. Keine der Parteien ist berechtigt, die andere Partei zu verpflichten oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, ohne dass zuvor die schriftliche Zustimmung der anderen Partei vorliegt.

20. Gesamte Vereinbarung; Änderungen:

Vorbehaltlich der Bestimmungen einer zwischen den Parteien geschlossenen schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung, die in vollem Umfang in Kraft bleibt, stellt diese Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Bestellung dar und ersetzt jegliche vorherige mündliche oder schriftliche Kommunikation zwischen den Parteien. Es bestehen keine Bedingungen, Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend), die hierin nicht ausdrücklich genannt sind, und es finden keine Handelsbräuche oder -gepflogenheiten Anwendung, sofern diese nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen aufgenommen wurden. Diese Bestellung kann nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Schriftstück geändert, ergänzt oder modifiziert werden.

Version: 022618

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